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Intensivpflege-Izabela GmbH

FAQ

Häufige Fragen & Antworten

Hier beantworten wir die Fragen, die Angehörige, Betroffene und Kliniken uns am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Allgemeines zur Intensivpflege-WG

Was ist außerklinische Intensivpflege?

Außerklinische Intensivpflege (AKI) ist die fachpflegerische Versorgung von Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege außerhalb des Krankenhauses – etwa weil sie beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben und lebensbedrohliche Situationen jederzeit eintreten können. Sie ist in § 37c SGB V geregelt und kann zu Hause, in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung erbracht werden.

Was ist eine Intensivpflege-WG?

Eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft ist eine ambulant betreute Wohnform, in der mehrere intensivpflegebedürftige Menschen in eigenen Zimmern zusammenleben und rund um die Uhr von examinierten Pflegefachkräften versorgt werden. Unsere WG in Mönchengladbach hat 9 Einzelzimmer, Ruheräume und eine Wohnküche – in einem ehemaligen Franziskanerkloster.

Für wen ist die Intensivpflege-WG geeignet?

Für Menschen, die dauerhaft intensivpflegerisch versorgt werden müssen – zum Beispiel mit invasiver oder nicht-invasiver Beatmung, mit Trachealkanüle oder mit hohem Bedarf an Sekretmanagement und Überwachung. Häufig ziehen Menschen direkt nach einem Krankenhaus- oder Weaning-Aufenthalt zu uns. Ob die WG im Einzelfall passt, klären wir gern in einem persönlichen Gespräch.

Was ist der Unterschied zwischen Intensivpflege-WG und Pflegeheim?

In einer Intensivpflege-WG leben nur wenige Menschen zusammen – bei uns maximal neun. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, der Alltag ist familiär und die Pflegekräfte sind auf Beatmung und Intensivpflege spezialisiert. Ein Pflegeheim ist eine stationäre Einrichtung mit deutlich mehr Bewohnern und meist ohne Schwerpunkt auf Beatmung.

Bieten Sie auch 1:1-Intensivpflege zu Hause an?

Unser Schwerpunkt ist die Intensivpflege-WG. Auf Anfrage prüfen wir aber auch eine 1:1-Versorgung in der eigenen Wohnung in Mönchengladbach und Umgebung. Sprechen Sie uns gern an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die Versorgung personell abdecken können.

Wo befindet sich die Intensivpflege-WG?

Unsere Wohngemeinschaft befindet sich in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) in einem ehemaligen Franziskanerkloster. Zum Schutz der Privatsphäre unserer Bewohnerinnen und Bewohner nennen wir die genaue Adresse der WG im persönlichen Gespräch – gern auch zusammen mit einem Besichtigungstermin. Unser Büro erreichen Sie in der Nobelstraße 3-5, 41189 Mönchengladbach, telefonisch unter 0176 61 406 301.

Kosten & Finanzierung

Wer übernimmt die Kosten für die Intensivpflege-WG?

Die medizinische Behandlungspflege übernimmt die gesetzliche Krankenkasse als außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V, sofern sie ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt ist. Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung wird – abhängig vom Pflegegrad – anteilig von der Pflegekasse (SGB XI) getragen. Miete, Nebenkosten und Verpflegung zahlen die Bewohner in der Regel selbst; reicht das Einkommen nicht, kann das Sozialamt einspringen. Wir beraten Sie dazu persönlich.

Welche Eigenanteile fallen an?

Eigenanteile entstehen vor allem für Miete, Nebenkosten, Verpflegung und gegebenenfalls Haushaltsgeld der WG sowie für Pflegeleistungen, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Wir erstellen Ihnen gern eine individuelle Übersicht.

Was ist die Potenzialerhebung?

Nach der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses prüfen bei beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten besonders qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte, ob eine Entwöhnung von der Beatmung (Weaning) oder eine Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Diese Potenzialerhebung ist in der Regel Voraussetzung für die Verordnung und wird in bestimmten Abständen wiederholt; es gibt Ausnahmen, etwa wenn dauerhaft keine Aussicht auf Entwöhnung besteht. Wir helfen Ihnen, die nötigen Schritte zu organisieren.

Aufnahme & Einzug

Wie schnell ist ein Einzug möglich?

Das hängt davon ab, ob aktuell ein Zimmer frei ist und wie schnell Verordnung und Kostenzusage vorliegen. Sprechen Sie uns am besten frühzeitig an – idealerweise schon während des Krankenhausaufenthalts. Unser Überleitungsmanagement kümmert sich dann um einen reibungslosen Übergang.

Welche Unterlagen werden für die Aufnahme benötigt?

In der Regel benötigen wir die ärztliche Verordnung außerklinischer Intensivpflege, aktuelle Arztbriefe bzw. den Entlassungsbericht, den Medikamentenplan, gegebenenfalls Beatmungsparameter, Informationen zum Pflegegrad sowie Angaben zur Kranken- und Pflegekasse. Fehlt etwas, helfen wir bei der Beschaffung.

Kann ich die Wohngemeinschaft vorher besichtigen?

Ja, nach vorheriger Terminabsprache zeigen wir Ihnen gern unsere Räume und beantworten Ihre Fragen vor Ort. Nutzen Sie dafür einfach das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Alltag in der WG

Können Angehörige jederzeit zu Besuch kommen?

Angehörige und Freunde sind bei uns herzlich willkommen. Die WG ist das Zuhause unserer Bewohner – Besuche stimmen wir so ab, dass Ruhe- und Pflegezeiten aller Bewohner respektiert werden.

Gibt es Therapieangebote in der WG?

Ja. Therapien wie Physiotherapie finden direkt am Patientenbett statt – in vertrauter Umgebung und ohne belastende Transfers. Weitere Therapien wie Logopädie oder Ergotherapie können nach ärztlicher Verordnung organisiert werden.

Noch Fragen offen?

Wir beraten Sie gern persönlich – telefonisch oder bei einem Besuch in unserer WG.

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