Zum Inhalt springen
Derzeit sind alle Plätze belegt – gern nehmen wir Sie auf unsere Warteliste aufVormerken lassen
Intensivpflege-Izabela GmbH

Kosten & Finanzierung

Wer zahlt die Intensivpflege in der WG?

Die gute Nachricht vorweg: Den größten Teil der Kosten für außerklinische Intensivpflege übernehmen Kranken- und Pflegekasse. Wir erklären Ihnen, wie die Finanzierung aufgebaut ist – und unterstützen Sie bei allen Anträgen.

Die Finanzierung im Überblick

LeistungKostenträgerGrundlage
Medizinische Behandlungspflege (z. B. Beatmung, Trachealkanüle)Krankenkasse§ 37c SGB V – außerklinische Intensivpflege
Grundpflege & hauswirtschaftliche VersorgungPflegekasse (anteilig nach Pflegegrad)SGB XI, u. a. Pflegesachleistungen
Zuschuss für ambulant betreute WohngruppenPflegekasse§ 38a SGB XI (Wohngruppenzuschlag)
Miete, Nebenkosten, VerpflegungBewohner/inMietvertrag / WG-Vereinbarung
Eigenanteile, wenn Einkommen nicht ausreichtggf. SozialamtSGB XII, z. B. Hilfe zur Pflege

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die konkrete Kostenaufteilung hängt vom Einzelfall ab – wir beraten Sie gern persönlich.

Voraussetzung: die ärztliche Verordnung

Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung außerklinischer Intensivpflege, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen gehört dazu eine vorherige Potenzialerhebung: Qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte prüfen, ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Entfernung der Kanüle möglich ist.

Wobei wir Sie unterstützen

  • Klärung, welche Unterlagen und Verordnungen benötigt werden
  • Abstimmung mit Krankenhaus, Ärzten, Kranken- und Pflegekasse
  • Unterstützung bei Anträgen
  • Individuelle Übersicht über zu erwartende Eigenanteile

Pflegegrad noch nicht vorhanden?

Kein Problem – der Pflegegrad kann auch während des Krankenhausaufenthalts beantragt werden. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

Häufige Fragen zu den Kosten

Wer übernimmt die Kosten für die Intensivpflege-WG?

Die medizinische Behandlungspflege übernimmt die gesetzliche Krankenkasse als außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V, sofern sie ärztlich verordnet und von der Kasse genehmigt ist. Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung wird – abhängig vom Pflegegrad – anteilig von der Pflegekasse (SGB XI) getragen. Miete, Nebenkosten und Verpflegung zahlen die Bewohner in der Regel selbst; reicht das Einkommen nicht, kann das Sozialamt einspringen. Wir beraten Sie dazu persönlich.

Welche Eigenanteile fallen an?

Eigenanteile entstehen vor allem für Miete, Nebenkosten, Verpflegung und gegebenenfalls Haushaltsgeld der WG sowie für Pflegeleistungen, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Wir erstellen Ihnen gern eine individuelle Übersicht.

Was ist die Potenzialerhebung?

Nach der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses prüfen bei beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten besonders qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte, ob eine Entwöhnung von der Beatmung (Weaning) oder eine Entfernung der Trachealkanüle möglich ist. Diese Potenzialerhebung ist in der Regel Voraussetzung für die Verordnung und wird in bestimmten Abständen wiederholt; es gibt Ausnahmen, etwa wenn dauerhaft keine Aussicht auf Entwöhnung besteht. Wir helfen Ihnen, die nötigen Schritte zu organisieren.

Außerklinische Intensivpflege jetzt unverbindlich anfragen

Ob Sie sich über einen Pflegeplatz informieren möchten, Unterstützung für einen Angehörigen suchen oder einfach wissen wollen, wie wir arbeiten – wir sind gerne für Sie da.

AnrufenWhatsApp Anfragen